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eine Tarifregelung zu Langzeitkonten mit großen betrieblichen Spielräumen
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Nach der Sprachregelung der Bankarbeitgeber handelt es sich dabei um
Beschäftigungssicherung (z.B. Abschaffung “beschäftigungshemmender” Zuschläge).
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Besonderen Wert scheinen die Arbeitgeber auf die Einführung eines Langzeitkontos zu legen.
Dazu signalisierte die ver.di-Verhandlungskommission grundsätzlich Verhandlungsbereitschaft. Hierbei sind allerdings unbedingt Mindeststandards zu vereinbaren. Kein Entgegenkommen gab es in diesem Zusammenhang zu
der Forderung von ver.di, hier auch endlich die im Verhältnis zu anderen Branchen überlange Wochenarbeitszeit von 39 Stunden durch eine rechnerische Grundlage auf Basis der 37-Stunden Woche zu ersetzen.
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Schwerpunkte von ver.di für die Tarifrunde 2001:
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Lineare Erhöhung der Gehälter mit 12 Monaten Laufzeit, gleiche Erhöhung auch für
Auszubildende und für die tariflichen Festbeträge
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Maßnahmen zur Beschäftigungssicherung:
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deutlich verbesserte Regelungen zur Altersteilzeit
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Verlängerung des Vorruhestandstarifvertrages
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ein uneingeschränktes Recht auf Teilzeitarbeit
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mehr Ausbildungsplätze und Übernahmegarantie für die Auszubildenden
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Eine Vereinbarung von Langzeitkonten ist grundsätzlich möglich. Erforderlich sind dazu aber
nach Ansicht von ver.di klare Ansprüche der Beschäftigten und eine Verkürzung des Berechnungsfaktors für die Wochenarbeitszeit.
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Regelungen für die Euro-Einführung
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Bei der Euro-Bargeldeinführung sind die Arbeitnehmer im Bankgewerbe sicherlich zu
außerordentlichem Arbeitseinsatz bereit.
Der bestehende Rahmen des Tarifvertrages:
Die Arbeitszeit kann im Bedarfsfalle durch Mehrarbeit ausnahmsweise bis zu
10 Stunden am Tage und 53 Stunden in der Woche ausgedehnt werden.
reicht dabei sicherlich aus.
Schon 1930 war auch die Bestimmung, wann ein Bedarfsfall für Mehrarbeit vorliegt, genauso geregelt wie heute:
“ Ein Bedarfsfall liegt nur vor, wenn aus Gründen der Eigenart des Bankgewerbes oder seiner Belastung mit öffentlichen Aufgaben eine besondere Arbeitshäufung eintritt. “
(aus dem Reichstarifvertrag für das deutsche Bankgewerbe (14. Verlängerung) vom 19. 12.1930)
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Eine Arbeitsgruppe der Tarifparteien wird sich mit den Belastungen bis zur nächsten
Verhandlungsrunde am 3. Mai 2001 beschäftigen.
Inakzeptabel bezeichnet ver.di Pläne der Arbeitgeber, die Arbeitszeit während der Euro-Einführung durch eine Ausnahmeverordnung zum Arbeitszeitgesetz auf 70 Stunden in der Woche und 13 Stunden am Tag auszudehnen sowie in der heißen Umstellungsphase zusätzlich Sonn- und Feiertagsarbeit einzuführen.
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