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Verbesserung für Eltern
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Neuregelung des Bundeserziehungsgeldgesetzes
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Am 1. Januar 2001 treten die Neuregelungen zum Erziehungsgeld
und zum Erziehungsurlaub in Kraft. Sie gelten für Kinder, die ab dem 1. Januar 2001 geboren oder adoptiert werden. Mit dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes wird der Begriff Erziehungsurlaub durch die
treffendere Bezeichnung Elternzeit ersetzt. Mit den Änderungen im Bundeserziehungsgeldgesetz verbessern sich die Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und die finanzielle
Situation von Familien. Die beiden wichtigsten Punkte sind:
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Erstmals können Mutter und Vater bei einer unveränderten Dauer von maximal drei Jahren
gleichzeitig Elternzeit (vorher Erziehungsurlaub) nehmen.
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Beide Elternteile haben währenddessen einen Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit, der in
Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten gilt. Mutter und Vater können zudem statt der bisherigen 19 Stunden nun jeweils bis zu 30 Stunden wöchentlich arbeiten, d.h. gemeinsam bis zu 60 Stunden. Dies eröffnet Eltern,
insbesondere auch den Vätern, neue Möglichkeiten, sich Erwerbs- und Familienarbeit zu teilen. Mehr Flexibilität erhalten Eltern überdies durch das Angebot, ein Jahr der Elternzeit zwischen dem dritten und dem achten
Geburtstag des Kindes zu nehmen, wenn der Arbeitgeber dem zustimmt.
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Ein Service von eltern.de
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Kind + Beruf Infos und Forum um Kind und Beruf von eltern.de
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Als Information für Eltern veröffentlicht das Bundesministerium für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend eine neue Broschüre mit dem Titel "Erziehungsgeld - Elternzeit". Die kostenlose Broschüre kann ab sofort angefordert werden:
Schriftlich: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend - Broschürenstelle - Postfach 20 15 51
53145 Bonn
Telefon: 0180/53 29 329
Für Eltern, deren Kinder vor dem Stichtag 1.1.2001 geboren sind, gilt das alte
Bundeserziehungsgeldgesetz und die Broschüre "Erziehungsgeld - Erziehungsurlaub" weiter.
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