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In vielen Bundesländern können sich Arbeitnehmer jährlich unter
Fortzahlung des Gehalts eine Woche vom Dienst befreien lassen, um am Bildungsurlaub teilzunehmen. Er dient der beruflichen oder politischen Bildung. Voraussetzung ist, daß der Arbeitnehmer dem Unternehmen mindestens
sechs Monate angehört. Bildungsurlaubsgesetze gibt es in elf Bundesländern : Bildungsurlaub im Landesvergleich
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